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Arbeitsrecht

Wir beraten unsere Klienten umfassend im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, z.B. bei Umstrukturierungen sowie Outsourcing-Projekten, Sozialplanverhandlungen, Betriebsrats- und Tarifverhandlungen, der Begründung bzw. Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen und dem Abschluss so genannter betrieblicher Bündnisse.

Dabei bringen wir neben unseren fundierten und erprobten rechtlichen Kenntnissen das bei diesen Verhandlungen meist besonders bedeutsame Verhandlungsgeschick bzw. „Fingerspitzengefühl“ mit ein.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Praxis sind

  • Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten sowie

  • das Handelsvertreter- und Vertriebsrecht.

Durch die Mitautorenschaft im Handbuch zum EU-Grundrechtsschutz (C.H. Beck Verlag) befassen wir uns auch auf wissenschaftlicher Ebene mit den aktuellen Entwicklungen des EU-Rechts.

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