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Gesundheits- und Sozialrecht
Wir beraten gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer
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gegenüber Aufsichtsbehörden und bei Betriebsprüfungen
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bei Umstrukturierungsmaßnahmen (einschließlich Personalabbau)
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bei Fusionen
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bei Outsourcing-Projekten
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bei Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung
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in tariflichen Angelegenheiten
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bei Vorstands- und Verwaltungsratsangelegenheiten (einschließlich Auf-/Ausbau eines Risikomanagements, Compliance, D&O-Versicherungen)
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in vertriebs-, wettbewerbs-, vertrags- und sozialrechtlichen Zusammenhängen, u.a. im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit externen Service- und Vertriebspartnern
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bezüglich der Gestaltung von Werbebudgets und Bonusmodellen
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bei Ausschreibungen von Verträgen mit Leistungserbringern
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