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Gesundheits- und Sozialrecht

Wir beraten gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer

  • gegenüber Aufsichtsbehörden und bei Betriebsprüfungen

  • bei Umstrukturierungsmaßnahmen (einschließlich Personalabbau)

  • bei Fusionen

  • bei Outsourcing-Projekten

  • bei Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung

  • in tariflichen Angelegenheiten

  • bei Vorstands- und Verwaltungsratsangelegenheiten (einschließlich Auf-/Ausbau eines Risikomanagements, Compliance, D&O-Versicherungen)

  • in vertriebs-, wettbewerbs-, vertrags- und sozialrechtlichen Zusammenhängen, u.a. im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit externen Service- und Vertriebspartnern

  • bezüglich der Gestaltung von Werbebudgets und Bonusmodellen

  • bei Ausschreibungen von Verträgen mit Leistungserbringern

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